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Bei der Abnahme und Beurteilung von Betonansichtsflächen steht die Bewertung des Gesamteindrucks eines Bauteils oder Bauwerks aus angemessener Entfernung im Vordergrund. Ein harmonisches Gesamtbild der Ansichtsflächen soll, soweit dies im Rahmen der bauart- und baustofftypischen Einschränkungen möglich ist, erreicht werden. Zufällige Unregelmäßigkeiten sind technologiebedingt und charakteristisch für Sichtbeton.
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