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Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Die EU-Richtlinie 92/57/EWG sieht Mindestvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf zeitlich begrenzten oder ortsveränderlichen Baustellen vor.
Bei Rückfragen steht Prof. Kinias den Lesern von „Schalung aktuell“ gern zur Verfügung (E-Mail: Constantin.Kinias@iau.de). Literatur: „Der Sicherheits-Koordinator“ im Verlag C.F.Müller/Hüthig Fachverlage, Heidelberg
Auf dieser Basis wurden einzelstaatliche Umsetzungsvorschriften erlassen:

In Österreich das Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG, BGBl. I Nr. 37/1999). In Deutschland die Baustellenverordnung. Diese Baustellenverordnung schreibt seit 1. Juli 1998 für Deutschland folgende Maßnahmen vor:

Die Vorankündigung, die der Bauherr bereits vor Baustellenbeginn vorzulegen hat – den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), der zum Baubeginn vorliegen und laufend aktualisiert werden muss – einen Koordinator, der für den Bauherrn für die Einhaltung der SiGe-Plan-Maßnahmen verantwortlich ist – sowie die „Unterlage“, die bei späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten für Sicherheit und Gesundheit sorgt.

Die Deutsche Doka hat die Baustellenverordnung zum großen Thema ihrer Veranstaltungsreihe „Forum Bauwirtschaft“ gemacht – mit Herrn Professor Dr. Ing. Constantin Kinias vom I.A.U. Institut für Arbeitswissenschaft und Unternehmensoptimierung GmbH in Kiel und Berlin als Referenten. Eine Zusammenfassung dieses Vortrags stellt die Marketing-Abteilung der Deutschen Doka gerne zur Verfügung.
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