H (Horizontallast) und V (Vertikallast) beziehen sich auf die Lasten an der Aufhängestelle. Diese Lasten decken alle angeführten Einsatzfälle ab. Das Bauwerk bzw. alle Bauwerksteile müssen unter Zugrundelegung dieser Angaben auf ihre Standsicherheit überprüft werden.
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Schalung auf Faltbühne |
Schalung auf Geschossdecke |
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Lastklasse 2 (zul. Verkehrslast 1,5 kN/m2 (150 kg/m2) auf Faltbühne und auf Betonierbühne) |
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Aufhängung |
Aufhängekonus |
Einhängeschlaufe ES* |
Aufhängekonus |
Einhängeschlaufe ES* |
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H = 14,0 kN |
H = 14,0 kN |
H = 14,0 kN |
H = 14,0 kN |
Längenausgleich |
1,00 m |
0,75 m |
1,00 m |
0,75 m |
Hängebühne |
erlaubt |
nicht erlaubt |
erlaubt |
nicht erlaubt |
Faltbühne K Innenecke |
erlaubt |
nicht erlaubt |
erlaubt |
nicht erlaubt |
Schalungshöhe |
3,00 m |
3,00 m |
5,50 m |
4,00 m |
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Windgeschwindigkeit bis 55 km/h (entsprechend UVV für Kräne). Bei einer Windgeschwindigkeit bis 45 km/h ist eine Schalungshöhe von 4,00 m möglich. |
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Bei höheren Windgeschwindigkeiten bzw. nach jedem Arbeitsschluss oder bei längeren Arbeitsunterbrechungen muss die Schalung geschlossen werden. Elementstützen der Gegenschalung standsicher an der Decke fixieren. |
* Auf Höhenlage der Faltbühne K - bezogen auf Oberkante Decke achten. Siehe Kapitel "Schlaufenaufhängungen"
A Sternschraube |
B Gegenschalung |
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VORSICHT Elementstützen auf der Faltbühne: ➤ nur in Konsolenachse positionieren ➤ nur in den vorgesehenen Anschlussmuffen und ➤ nur mit Sternschrauben fixieren. |
Hinweis:
Die oben angeführten Werte für die zul. Verkehrslast und den Längenausgleich sind auch beim Einsatz von Innen- und Außenecken zu verwenden.
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