▪ Schutzgerüste müssen mindestens der Lastklasse 2 entsprechen.
▪ Aufhängevarianten und Längenausgleiche in gleicher Weise wie bei Arbeitsgerüst ohne Schalung berücksichtigen.
▪ Die Faltbühne K ist als Fanggerüst für eine max. Absturzhöhe von 3,00 m geprüft.
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HINWEIS Für die sicherheitstechnische An- und Verwendung unserer Produkte sind die in den jeweiligen Staaten und Ländern geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften für Arbeitsschutz und sonstige Sicherheitsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. Je nach geltenden Vorschriften sind Schutzgeländer als erste Maßnahme vorzusehen. |
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