Schutzgerüst

Allgemeines

▪ Schutzgerüste müssen mindestens der Lastklasse 2 entsprechen.

▪ Aufhängevarianten und Längenausgleiche in gleicher Weise wie bei Arbeitsgerüst ohne Schalung berücksichti­gen.

▪ Die Faltbühne K ist als Fanggerüst für eine max. Absturzhöhe von 3,00 m geprüft.

 

HINWEIS

Für die sicherheitstechnische An- und Verwendung unserer Produkte sind die in den jeweiligen Staaten und Ländern geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften für Arbeitsschutz und sonstige Sicherheits­vorschriften in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

Je nach geltenden Vorschriften sind Schutzgeländer als erste Maßnahme vorzusehen.

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