Abnahmeprüfung durchführen
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WARNUNG ➤ Das Setzen des Felsankers beeinflusst die Tragfähigkeit der Ankerstelle. ➤ Die Probebelastung prüft die Tragfähigkeit der Ankerstelle. ➤ Bei ungenügender Tragfähigkeit des Untergrundes kann es während der Eignungs- bzw. Abnahmeprüfung zur plötzlichen Lockerung des Vorspanngerätes kommen. ➤ Deshalb dürfen sich keine Personen unter bzw. hinter der Prüfeinrichtung befinden. ➤ Das Vorspanngerät gegen Herabfallen sichern. |
➤ Hohlkolbenzylinder mit Druckbock (F) zur Abnahmeprüfung auf Ankerstab aufschieben und Superplatte 15,0 (G) montieren.
➤ Prüfkraft durch Pumpen an der Handpumpe aufbringen.
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Ermittlung der zulässigen Belastung in Anlehnung an DIN 4125
Eignungsprüfung
➤ Auf jeder Baustelle mindestens 3 Anker an einer Stelle mit ungünstiger Ergebniserwartung prüfen.
➤ Diese Probeankerstellen bis zum Versagen der Ankerstelle belasten, jedoch bis max. 135 kN.
➤ Die zulässige Ankerkraft wird aus der Versagenslast mit einem Sicherheitsfaktor 1,5 ermittelt.
Zul. Tragkraft des Ankerstabes nach DIN 18216: 90 kN Rechenbeispiel: ▪ Versagenslast: 80 kN ▪ zulässige Ankerkraft: 80 kN/1,5 = 53,3 kN |
➤ Aufgrund der zulässigen Ankerkraft die Ankeraufteilung durchführen und die tatsächlich auftretende Ankerkraft ermitteln (z.B. 50 kN).
Abnahmeprüfung
➤ Jede Ankerstelle ist einer Abnahmeprüfung zu unterziehen.
➤ Die Prüflast beträgt das 1,25-fache der tatsächlich vorhandenen Ankerkraft.
Rechenbeispiel: ▪ Prüflast: 50 kN x 1,25 = 62,5 kN |
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