Abnahmeprüfung durchführen


 

WARNUNG

➤ Das Setzen des Felsankers beeinflusst die Tragfähigkeit der Ankerstelle.

➤ Die Probebelastung prüft die Tragfähigkeit der Ankerstelle.

➤ Bei ungenügender Tragfähigkeit des Untergrundes kann es während der Eignungs- bzw. Abnahme­prüfung zur plötzlichen Lockerung des Vorspanngerätes kommen.

➤ Deshalb dürfen sich keine Personen unter bzw. hinter der Prüfeinrichtung befinden.

➤ Das Vorspanngerät gegen Herabfallen sichern.

➤ Hohlkolbenzylinder mit Druckbock (F) zur Abnahmeprüfung auf Ankerstab aufschieben und Superplatte 15,0 (G) montieren.

➤ Prüfkraft durch Pumpen an der Handpumpe aufbringen.

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Ermittlung der zulässigen Belastung in Anlehnung an DIN 4125

Eignungsprüfung

➤ Auf jeder Baustelle mindestens 3 Anker an einer Stelle mit ungünstiger Ergebniserwartung prüfen.

➤ Diese Probeankerstellen bis zum Versagen der Ankerstelle belasten, jedoch bis max. 135 kN.

➤ Die zulässige Ankerkraft wird aus der Versagenslast mit einem Sicherheitsfaktor 1,5 ermittelt.

Zul. Tragkraft des Ankerstabes nach DIN 18216: 90 kN

Rechenbeispiel:

▪ Versagenslast: 80 kN

▪ zulässige Ankerkraft: 80 kN/1,5 = 53,3 kN

➤ Aufgrund der zulässigen Ankerkraft die Ankeraufteilung durchführen und die tatsächlich auftretende Ankerkraft ermitteln (z.B. 50 kN).

Abnahmeprüfung

➤ Jede Ankerstelle ist einer Abnahmeprüfung zu unterziehen.

➤ Die Prüflast beträgt das 1,25-fache der tatsächlich vorhandenen Ankerkraft.

Rechenbeispiel:

▪ Prüflast: 50 kN x 1,25 = 62,5 kN

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