Konkret ermöglicht die Regelung die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Schalungssysteme oder Gerüstlösungen. Das bedeutet: In den ersten Jahren nach dem Kauf lassen sich größere Teile der Investitionskosten steuerlich geltend machen. Das kann – je nach Unternehmenssituation – zu höherer Liquidität, mehr Planungssicherheit und größerem finanziellen Spielraum für weitere Investitionen führen. Der Investitions-Booster gilt rückwirkend vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Mit Eigenmaterial (ob neu oder gebraucht) investieren Sie nachhaltig in die Unabhängigkeit und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens. Der Investitions-Booster kann hier gezielt unterstützen. Welche Optionen sich ganz konkret für Ihr Unternehmen ergeben, lässt sich am besten im Gespräch mit Ihrem Steuerberater klären.
Für die Auswahl und Angebotserstellung zu Doka-Schalungs- und Gerüstsystemen sind wir gerne für Sie da.
Degressiv statt linear abschreiben: Investitionskosten lassen sich jetzt schneller steuerlich geltend machen – das entlastet Ihr Budget vor allem in den ersten Jahren.
Auch Schalungs- und Gerüstsysteme gehören zu den förderfähigen beweglichen Wirtschaftsgütern – neu oder gebraucht, je nach steuerlicher Einordnung.
Die Regelung gilt rückwirkend für Investitionen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 – ideal, um Investitionen gezielt zu timen und strategisch umzusetzen.
Wir haben die zentralen Fragen und Antworten zum Investitions-Booster für Sie zusammengefasst.
Der Begriff beschreibt steuerliche Anreize aus dem Wachstumschancengesetz. Herzstück ist die Möglichkeit der degressiven Abschreibung, bei der in den ersten Jahren ein größerer Teil der Investitionskosten steuerlich abgesetzt werden kann. Ziel ist es, Investitionen auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten attraktiv zu machen.
Die degressive Abschreibung gilt für Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut in diesem Zeitraum in Betrieb genommen wird.
Im Unterschied zur linearen Abschreibung – bei der jährlich ein gleichbleibender Betrag abgesetzt wird – erlaubt die degressive Abschreibung einen höheren Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren. Das kann den Cashflow entlasten, mehr Liquidität schaffen und die Planungssicherheit bei Investitionen verbessern.
Förderfähig sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, zum Beispiel auch Schalungssysteme und Gerüstlösungen, egal ob Neu- oder Gebrauchtmaterial. Entscheidend ist, dass das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird und die Voraussetzungen für die Abschreibung erfüllt sind.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch gebrauchte Wirtschaftsgüter degressiv abgeschrieben werden. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Geräte erstmals in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden und nicht aus dem eigenen Bestand stammen. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist hier unerlässlich.
Die Beurteilung erfolgt individuell, abhängig von Faktoren wie Investitionsart, Anschaffungswert und steuerlicher Gesamtlage. Bitte besprechen Sie Ihre geplante Investition frühzeitig mit Ihrem Steuerberater.
Wichtig: Je nach Anschaffungskosten kann es Unterschiede geben:
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GwG) bis 800 € netto (Stand 2025) ist eine sofortige Abschreibung in voller Höhe möglich.
Höherwertige Investitionen werden über mehrere Jahre abgeschrieben (AfA) – hier kann die degressive Abschreibung angewendet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ihr Steuerberater hilft Ihnen dabei, die passende Regelung zu finden – und zu prüfen, wie sich der Investitions-Booster in Ihrem konkreten Fall sinnvoll nutzen lässt.
Auch gebrauchte Doka-Schalungs- und Gerüstsysteme bieten eine wirtschaftlich sinnvolle Investitionsmöglichkeit. Sie sind technisch geprüft, schnell lieferbar und in vielen Fällen eine preiswerte Alternative zu Neumaterial.
Auch Gebrauchtmaterial kann steuerlich berücksichtigt werden – ob das im Einzelfall zutrifft, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.
Wir beraten Sie gerne zu passenden gebrauchten Systemen.
Ob Neubeschaffung oder Ergänzung Ihres Bestands – hier finden Sie eine Auswahl an Doka-Lösungen, die im Rahmen des Investitions-Boosters grundsätzlich berücksichtigt werden können.
Sie planen eine Investition? Wir unterstützen Sie gerne mit Beratung und Angeboten zu Doka-Schalungs- und Gerüstsystemen.